Gastbeitrag von Axel
Ja, ich bin wütend auf die DB, die mir gestern einen Brief schickte, in dem sie mich indirekt des Schwarzfahrens für schuldig erklärt. Dies ist eine Frechheit, denn es ist falsch. Trotz meiner Wut versuche ich, sachlich zu berichten, was vorgefallen ist:
Früher war es kein Problem, eine Fahrkarte beim Zugbegleiter zu lösen. Das war öfter nötig als erwartet – der Automat auf dem Bahnhof meiner Heimatstadt hatte oft seine Macken, manchmal war der Münzschlitz mit Kaugummi verklebt, und so weiter. Kein Problem im Zug: Karte gekauft und fertig.
Das geht heutzutage nicht mehr. Wer einen Zug ohne Ticket besteigt, der ist für die Bahn ein Schwarzfahrer, ob nun gewollt oder nicht. Konkret war ich an einem Sonntagabend in Hilden und wollte nach Köln. Ein Fahrkartenautomat mit Touchscreen-Führung stand zur Verfügung. Ich wusste, dass die Verbindung über Solingen die kürzeste ist. Doch der Automat ist scheinbar auf Profitmaximierung eingestellt: Er schlug mir nur IC-Verbindungen über Düsseldorf vor, die länger und teurer waren als die direktere Strecke mit S-Bahn und Regionalbahn. Der letzte Streckenvorschlag schlug mir sogar vor, die Nacht am Düsseldorfer Bahnhof zu verbringen. Wie freundlich.
Von Solingen war in den Vorschlägen nichts zu sehen. Dass die Strecke über Solingen tatsächlich kürzer und viel schneller ist, bestätigte sich, als ich im System die Verbindungen Solingen-Köln abfragte. Dennoch konnte ich keine Verbindung Hilden-Solingen-Köln eingeben. Ich schätze, das wäre irgendwie möglich gewesen, doch die komplizierte Menüführung hinderte mich daran, die richtige Lösung herauszufinden. Ich entschied mich daraufhin, eine Karte Hilden-Solingen zu lösen, um am Solinger Hauptbahnhof dann eine weitere Karte für Solingen-Köln zu kaufen. So bin ich: Ich war bereit gewesen, ein wenig mehr zu zahlen, und tat es auch.
In Solingen blieb mir kaum Umsteigezeit, da die S-Bahn schon in Hilden einige Minuten Verspätung hatte. Als ich ankam, stand die Regionalbahn nach Köln schon auf dem Gleis, die Abfahrtzeit war verstrichen. Ich entschied mich, einzusteigen und die Karte beim Zugbegleiter zu lösen. Hätte ich die Karte am Automaten gekauft, hätte ich die Regionalbahn verpasst. Eine daraus entstehende Wartezeit von einer Stunde bis zur nächsten Bahn nach Köln hielt und halte ich für unzumutbar.
Der Zugbegleiter informierte mich dann, dass die Fahrkarten nicht mehr in den Zügen verkauft werden können. Dies hörte ich zum ersten Mal. Der Zugbegleiter war übrigens sehr nett, nebenbei erwähnt, und erklärte mir, was nun passiert: Der Fahrgast ist jetzt in der Beweispflicht. Er erhält sofort eine Fahrpreisnacherhebung, also ein Strafgeld, von dem er beim Zugbegleiter aber zunächst nur den normalen Fahrpreis bezahlt. Dann kann er, sogar im Internet, Einspruch gegen die Fahrpreisnacherhebung erheben. Im Zweifel ist man also schuldig. Das erinnert nicht an die Grundrechte in einem freiheitlichen Staat – aber ich schweife gerade in meiner Wut ab.
Natürlich erhob ich im Internet Einspruch, scannte dazu auch die Fahrkarte Hilden-Solingen ein. Und hörte monatelang nichts. Zwischendurch las ich, dass die Bahn nun jedes Schwarzfahren zur Anzeige bringen will. Ich nehme an, ich kann mich glücklich schätzen, dass dies an mir vorüberging.
Und dann: Der Brief. Sagen wir es so: Wenn darin gestanden hätte, dass das Verfahren oder die Untersuchung eingestellt wurde: Ich wäre zufrieden gewesen. Ich wäre sogar zufrieden gewesen und wäre gerne wieder Bahn gefahren, wenn ich gar nichts mehr gehört hätte. Aber dieser Brief schlug dem Fass den Boden aus. Man schrieb mir, dass der technische Dienst den Automaten in Hilden überprüft habe, und kein Fehler festzustellen gewesen sei. Natürlich nicht – der Automat ist scheinbar auf Profitmaximierung programmiert, das ist kein technischer Fehler. Nur eine Schamlosigkeit.
Trotz der Formulierung „Den von Ihnen dargelegten Sachverhalt … haben wir eingehend geprüft“ erweckt der Brief den Anschein eines Standardschreibens – auf meine spezielle Situation und das Dilemma, einfach nicht an die richtige Karte zu kommen, wird nicht eingegangen. „Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ wird aufgrund der „Serviceorientierung“ der Bahn allerdings dann doch auf ein Strafgeld verzichtet. Doch zwischen den Zeilen steht ganz groß, dass ich ein böser Schwarzfahrer bin. Und „Serviceorientierung“ lasse ich mal unkommentiert … nein, ich kann es mir doch nicht verkneifen: Besser wäre ein echter Service und nicht nur die Orientierung dahin.
Der Brief schließt mit der Formel „Es würde uns freuen, Sie demnächst wieder als Fahrgast …“. Vielen Dank, Frau Gress von der Fahrpreisnacherhebung. Wenn ich dann wieder als „schuldig bis die Unschuld bewiesen ist“ behandelt werde, und die Möglichkeit besteht, solche unverschämten Briefe zu bekommen, lehne ich ab. Das Maß ist voll. Ich werde demnächst immer zuerst nach Pkw-Fahrgemeinschaften suchen und anderen dazu raten, dasselbe zu tun.
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