Als Reaktion auf meinen Artikel über Marco W. habe ich einen anonymen Brief einer offenbar geistig verwirrten Person bekommen.
Erst einmal ist die Reaktion sehr verwirrend. Da ist jemand sauer auf meinen Artikel und auf meine „türkischen Freunde“. Aber wer macht sich die Mühe , auf einen Blog-Eintrag statt mit einem Comment oder einer E-Mail zu reagieren, meine Postanschrift im Impressum zu suchen und eine Drohung per Post zu senden? Soll das heißen „Pass auf, ich weiß wo Du wohnst!“ oder ist da einfach jemand zu dumm für die Kommentarfunktion?
Wie dem auch sei, da kein Absender dabei ist (der Brief ist allerdings unterschreiben!) kann ich nicht antworten. Da diese Person aber wohl meine Seite liest, kann ich hier reagieren. Daher hier der Abdruck des Briefes in kursiv (Rechtschreibung beibehalten) und meine Kommentare dazu:
Hoch lebe der Islam!
Hoch lebe ein unversehrtes Hymen. Am besten, Sie schauen selbst mal nach dem Rechten!
Für die Belohnung mit 50 oder 70 Jungfrauen, die laut Koran im Paradies warten, schlage ich vor, daß Sie sich per Selbstmord-Attentat dorthin katapultieren!
Also wer mir den Tod wünscht, sollte dann doch bitte genau wissen, wie viele Jungfrauen da auf mich warten. 20 Mehr oder weniger ist ja schon ein Unterschied. Wer so schimpft, sollte schon genauer wissen, über was er schimpft. Eigentlich sind es ungefähr 72. Dass festgehalten werden muss, dass der Koran keine Selbstmordattentäter belohnt, zeigt, wie verblendet und voller Hass sich die unterschiedlichen Religionen gegenüberstehen, anstatt einen gemeinsamen Weg zu finden. Aber das hat ja eigentlich so gut wie gar nichts mit meinem Artikel zu tun.
Weiter:
Herzlichen Glückwunsch dazu!
Vorher noch ein kleiner Hinweis auf einen Widerspruch in Ihrer Homepage:
Sie schreiben im letzten Satz, daß viele noch nicht mal den Nachnamen von Marco kennen.
Gleichzeitig kritisieren Sie die Presse, warum der Name von Charlott bekannt ist.
Was soll nun die Presse machen – die Namen bekannt geben oder nicht ???
Aua, wer schreibt da? Die drei Fragezeichen? Justus, mit mehr Satzzeichen wird Deine Aussage auch nicht besser. Zweitens, was ist denn dann der Nachname von Charlotte? Also um es ein weiteres mal klar zu stellen, ich habe kritisiert, dass die Presse versucht an Charlotte ran zu kommen. Charlotte ist ein potenzielles Vergewaltigungsopfer, dass erst mal geschützt werden muss. Und auch wenn es nur ein 13-jähriges Mädchen ist, dass Unsinn redet, auch dann muss sie vor der Öffentlichkeit geschützt werden. Es ist überhaupt nicht zu rechtfertigen, dass Journalisten ihre Identität ausfindig machen und vor ihrer Schule lauern. Was Marco angeht, so sehe ich das genauso. Auch er muss geschützt werden.
Mein Kommentar über seinen Nachnamen, war auf die bezogen, die sich plötzlich mit ihm identifizieren, ihn als Freund betrachten und ihn ausnutzen, um ihren Hass auf alles andere zu untermauern. Falsche Freunde also – so jemand wie mein lieber Briefe-Schreiber. Und wenn man sich als Freund von jemandem sieht, sollte man auch seinen Nachnamen kennen – ohne dass er in der Presse steht.
„EINE GANZE NATION AUF DER SEITE EINE VERGEWALTIGERS“
Ja, ich kenne die Überschrift meines Artikels, aber da war ein Fragezeichen dran.
„In dubio pro reo – „im Zweifel für den Angeklagten“, Herr Wolff, Ihnen fehlen gravierende Kenntnisse des Rechts.“
Also das lasse ich mir doch nicht von jemandem sagen, der zu Selbstmordanschlägen auffordert! Und dann auch noch zu blöd ist, den gesamten Artikel im Zusammenhang zu lesen und nach ein paar Sätzen schon vergessen zu haben, was ich geschrieben habe! Die ganze Aussage meines Artikels war eigentlich, dass ich mich zu dem Fall nicht äußere, denn über das nicht abgeschlossene Gerichtsverfahren weiß man zu wenig und das ist auch gut so. Außerdem schreib ich direkt am Anfang des Artikels:
„Aber bevor ich missverstanden werde: Auch ich halte Marco zunächst für unschuldig.“
und
„Und weil ein Urteil noch nicht gesprochen wurde, gilt bis dahin die Unschuldsvermutung.“
Da muss mir niemand blöd mit „in dubio pro reo“ kommen, denn durch die Presse und dieses Fan-Getümmel von Marco W. -Fans, die schlimmer sind als Tokio Hotel – Fans, wurde Charlotte vorverurteilt, sogar bevor eine Aussage vorlag.
Außerdem bezieht sich „in dubio pro reo“ auf Gerichtsurteile. Und bis dahin sollte sich jeder zurückhalten. „Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ wird nicht bei der Beweiswürdigung angewendet, sondern erst dann, wenn nach abgeschlossener Beweiswürdigung noch Zweifel verbleiben.“
Aber zu mir sagen ich hätte keine Ahnung, der traut sich was! Da kriegt jemand sein gefährliches Halbwissen aus der Bildzeitung und dem PI-news Blog und anderen Hetzblättern und meint dann, er wüsste was.
Lassen Sie sich weiterhin feiern von Ihren türkischen Freunden.
Hm, meine Seite ist in der Türkei nahezu unbekannt, ich hatte insgesamt erst 12 Seitenbesucher aus der Türkei, davon kein einziger aus Alanya.
Und fühlen Sie sich in Hochstimmung über die g r o ß a r t i g e Leistung I h r e r Einschätzung des Falles und I h r e r Vorverurteilung.
Also nochmal. Eine Vorverurteilung ist, wenn man behauptet Marco sei schuldig. Eine Vorverurteilung ist auch, wenn man behauptet Marco sei unschuldig. Die meisten Medienbeiträge machten sich dessen schuldig. Ich habe behauptet, ich wisse nicht, ob Marco schuldig sei oder nicht und das ist keine Vorverurteilung, außer für verblendete Narren. Und geht total am Punkt meines Artikels vorbei. Aber warum schreibt jemand einen Brief, wenn er den Artikel komplett überhaupt nicht kapiert hat?
„Bosheit ist kein Lebenszweck“ – das schreibt Wilhelm Busch in „Max und Moritz“, – falls Sie dies kennen -.“
Und falls ich es nicht kenne, schreibt er es nicht?
Manche Menschen fühlen sich offensichtlich sehr wohl damit. Sie können sich allerdings auch entschuldigen mit: das hat es immer schon gegeben. Und man braucht ja nichts dazulernen – um Gottes Willen, wo käme man da hin?
Hoch lebe der Islam!
Wo käme man da hin? Ja, wirres Gebrabbel. Erinnert mich an einige Kommentare. Oder an Susanne Osthoff
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