Mir fiel gestern kurz mein altes Schul-Mathebuch „LS Analysis Leistungskurs“ in die Hand und ich wollte mal schauen, ob ich auch nur einen Funken davon noch verstehe.
Direkt die erste Aufgabe verschlug mir die Sprache:
Standardbriefe sind nach der Gebührenordnung der Bundespost Briefsendungen bis zu 20 g mit einer Länge x (in cm) zwischen 14 und 23,5 und einer Breite y (in cm) zwischen 9 und 12. Dabei muss die Länge mindestens das 1,41fache der Breite betragen.
a) Sind Briefe mit x=15 und y=10 (9; 12) zugelassen?
b) Veranschauliche die zugelassenen Paare von Längen und Breiten durch eine Fläche im Koordinatensystem.
okay, stopp stopp stopp, liebe Post. Ultraschwer klingt das nicht, aber von einem mündigen Schüler würde ich jetzt nicht als erstes erwarten diesen Mist auszurechnen, sondern mal bei der Post nachfragen, wer sich so eine bescheuerte Regelung ausgedacht hat und warum? Die bürokratische Spießergesellschaft wird sich nie weiter entwickeln, wenn man unsinnige Gesetze und Vorschriften einfach so hinnimmt.
Vor allen Dingen, wenn man bedenkt, dass zum Zeitpunkt des Druckes meines Mathebuches die Post noch verstaatlicht war. Also waren die Regeln nur da, um den gemeinen Bürger zu gängeln.
Schauen wir uns mal Punkt a) an. Ist ganz einfach, die Breite ist 10cm, als muss die Länge mindestens das 1,41-Fache sein, also 14,1cm. Von daher, ja, ein Brief mit 10x15cm ist zugelassen.
Schauen wir uns mal die Alternative 9;12 an. Ein 9 cm breiter Brief – darf der 12cm lang sein? 9cm x 1,41 = 12,69cm. Nein, darf er nicht. Ein 9x12cm großer Brief kostet Strafporto, kommt nicht an oder wird wieder an den Emfänger zurückgeschickt… falls irgendein dummer Postbeamter nachmisst.
Der Brief darf nicht verschickt werden, er ist falsch, er ist kein Standard, er ist ein unerwünschtes Element. Er kostet extra, nicht weil er zu groß ist, nein weil er exakt 0,69cm zu kurz ist.
Die Frage ist auch, wo ist die Grenze? Wie genau muss man messen? Was, wenn mein Brief 12,68999999999999cm lang ist? Hat die Post die Möglichkeit so genau zu mesen, um mich auch dann wegen der falschen Länge zu belangen und mindesten in den Knast zu stecken? Oder wird da dann das Auge der Bürokratie zugedrückt?
Auf jeden Fall braucht man sich jetzt mit Teil b) der AUfgabe nicht mehr zu beschäftigen. Bei Allem was danach kommt, verstehe ich sowieso nur noch Bahnhof.
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