Wer ist bei der Bahn zuständig?

Die Antwort der Bahn


Ich habe der Bahn ja hier vorgeworfen, komplett plemplem und meschugge zu sein und habe sie um Antwort gebeten. Diese kam auch, sogar zwei mal.

Wir erinnern uns: Ich hatte die Bahncard 50, Laufzeit ein Jahr. Wenn man sich nicht rechtzeitig abmeldet, kommt die Abo-Falle und man erhält die Bahncard ein weiters Jahr. Und eine Rechnung. Der Preis der Bahncard wurde allerdings erhöht, ohne dass mir das mitgeteilt wurde, so dass ich die Bahncard hätte kündigen können. Die Antwort der Bahn:

„Die Preiserhöhung im letzten Jahr, welche u.a. auch die BahnCard-Jahresgebühren betraf, wurde über Funk, Fernsehen und verschiedene Printmedien kommuniziert.“

Ach so, wenn die Bahn die Bahnpreise erhöht, erfahre ich das nicht von der Bahn selbst, sondern muss Tagesschau schauen. Oder Radio hören oder Zeitung lesen. Internet? Nein, da nicht. Dabei war ich oft genug auf bahn.de, um das sehen zu können.

Sollten Sie zum E-Mail-Marketing angemeldet sein, erhielten Sie im November 2008 einen Newsletter mit den neuen Bahnpreisen.

Und sollte ich nicht zum E-Mail-Marketing angemeldet sein, gehen Sie davon aus, dass ich mit jeder Preiserhöhung einverstanden bin, solange ich nicht davon in Kenntnis gesetzt werde.

Ihren Erstattungswunsch aufgrund mehrerer Verspätungen haben wir zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Stelle weitergeleitet

Oh, da bin ich aber jetzt gespannt, denn in meinem Brief stellte ich eine Rechnung, unter anderem:

„Geschätzte 20 Stunden Wartezeit auf verspätete Züge im letzten Jahr, berechnet mit einem Stundenlohn a € 40,-: insgesamt: € 800,-“

Na mal schauen, was da bei rauskommt:

Sehr geehrter Herr Wolff,

vielen Dank für Ihre Email. Wir bedauern es, dass es während Ihrer Bahnreise zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist und bitten Sie dafür um Entschuldigung.

Seit dem 29. Juli 2009 gelten einheitliche, gesetzlich geregelte Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland. Sie regeln die Entschädigung von Bahnkunden bei Zugverspätungen bzw. -ausfall und räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein.

Die Bahnunternehmen haben das Servicecenter Fahrgastrechte mit der Bearbeitung der Verspätungsfälle ihrer Reisenden beauftragt. Damit wird gewährleistet, dass die Ansprüche aller Kunden bei Zugverspätungen, einheitlich beurteilt und bearbeitet werden, unabhängig davon, welches Eisenbahnunternehmen den genutzten Zug betreibt.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Servicecenter Fahrgastrechte:

Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main

Von dort erhalten Sie nach der Prüfung Ihrer Ansprüche eine Antwort.

Oh man das heißt also, dass die zuständige Stelle nicht mehr die zuständige Stelle ist. Aber das sollten die vielleicht nicht mir sagen, sondern dem Bahncard-Service, der, anscheinend weder selbst zuständig ist, noch weiß, dass die, die er für zuständig hält, nicht zuständig sind. Macht immer wieder Spaß mit der Bahn.

4 Kommentare

  1. Sven

    Man muss die Bahncard kündigen???
    Wusste ich gar nicht.

    Wo muss man die Kündigung denn hinschicken? Online kann man´s wohl nicht machen und ich finde nix dazu auf der Webseite…

    • ui.

      Willkommen in der Hölle.

      Und benutze das nächste Mal bitte weniger Fragezeichen hintereinander.

  2. David

    Jaja, so gings mir letztens auch – da will niemand für Fehlfunktionen in Automaten verantwortlich sein, bzw. im Zweifelsfall liegt es am Kunden selbst, der zu doof ist seine Karte richtig einzuführen…

    Und was die Verspätungen angeht, ich bin vor Jahren mit ICE dem ICE 3 Stunden später als gewünscht angekommen und bekam dann 20& Entschädigung (natürlich auf den BahnCard 50 Preis berechnet, sprich Dauerkunden kriegen weniger Entschädigung…) Damit hatte ich aber immer noch mehr bezahlt, als wenn ich den IC genommen hätte, der zwar 1 Stunde länger braucht, aber dafür pünktlich war, also 2 Stunden vor dem verspäteten ICE ankam.

    Auf meine Beschwerde hieß es dann auch lapidar, es gebe gesetzliche Fahrgastrechte, basierend darauf hätte ich doch meine Entschädigung bekommen, was ich denn sonst noch wolle…

    Manchmal weiß ich nicht, ob mir eine privatisierte Bahn (mit Konkurrenz und so) nicht lieber wäre, aber wenn man dann wiederum nach England schaut…

  3. Bianca

    Und es ist natürlich unmöglich, dein Schreiben einfach intern an die richtige Stelle weiterzuleiten. Bis dein neuer Brief dann dort ankommt, ist wieder jemand Anderes zuständig. Irgendwann wird der Kunde schon aufgeben…
    Hach ja, wenn’s um die Bahn geht… ich bin lieber mal ruhig, sonst werde ich ausschweifend und -fallend.

    @Sven:
    Kannst du z. B. an diese Adresse mailen: bahncard-service@bahn.de. Ich hab die Kündigungsfrist nicht im Kopf, also musst mal schauen. Auf der DB-Homepage kriegt man die Kontaktdaten zur Kündigung nicht so einfach, ich glaub, ich habs nie gefunden, aber wenn du das Thema googelst, findest du was. Wichtig, verlange eine schriftliche Bestätigung. Sonst kannst du dir nicht sicher sein, dass dir gekündigt wurde, und ich weiß nicht, ob die das automatisch bestätigen (vermutlich schon, aber sicher ist sicher).

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