Das folgende Bild zeigt einen Schaukasten am Hamburger Flughafen, der die Verwirrung lösen soll, was man denn nun ins Handgepäck mitnehmen darf und was nicht. Die Gegenstände auf dem grünen Feld sind erlaubt, die auf dem roten Feld nicht:
also: Erlaubt hingegen ist es, zwei Scheren, zwei Feuerzeuge oder einen Korkenzieher mit zusätzlicher Flaschenöffner-Funktion mitzunehmen. Nicht erlaubt hingegen ist es, nur eine Schere oder ein Feuerzeug oder einen Korkenzieher ohne zusätzliche Funktion im Handgepäck mit zu führen. Ein Schweizer Taschenmesser stellt auch kein Problem da, allerdings wird man direkt nach Guantamo gebracht, sollte man mit Schraubenzieher reisen.
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